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DK-Veranstaltungstechnik
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1. Inhalt des Onlineangebotes

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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist – soweit technisch möglich und zumutbar – auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Geschäftsbedingungen 1. Angebote

Sofern im Angebot kein Reservierungszeitraum genannt ist, sind sämtliche Angebote freibleibend. An die im

Angebot genannten Preise halten wir uns 14 Tage gebunden.

2. Haftung

Nach Übergabe der Mietsache (Abschluss des Aufbaus bis Beginn des Abbaus) haftet der Mieter. Die Haftung des Mieters bezieht sich auf sämtliche Gefahren und Ursachen für Beschädigungen und Diebstahl in Höhe des Neuwertes, bei Teilschäden in Höhe der Reparaturkosten oder Ersatzbeschaffungskosten jeweils zuzüglich Beschaffungskosten und Nutzungsausfall bzw. Fremdbeschaffung (Anmietung) bis zur endgültigen Neu- bzw. Ersatzbeschaffung.

3. Versicherung

Zur Minderung des Risikos aus Punkt 2 empfehlen wir den Abschluss einer geeigneten Versicherung und die Gestellung professionellen Wachpersonals.

4. Besondere Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Er sorgt eigenständig für alle Genehmigungen, Zulassungen und Konzessionen. Anfallende Gebühren (z.B. Gema) sind vom Mieter zu tragen. Er verpflichtet sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und durchzuführen.

5. Personal

Sofern die Auftragsbestätigung die Bestellung von Personal für Auf- und Abbau oder Bewachung vorsieht, hat der Mieter dieses auf eigene Kosten bereitzustellen. Nicht vorhandenes Personal wird mit € 35,00/Stunde berechnet.

Während der Bau- und Betriebszeiten darf die Stromzufuhr nur mit Genehmigung der Licht- Ton- oder Bühnentechniker unterbrochen werden. Der Zugang zur elektrischen Anlage, insbesondere der Sicherungen, muss gewährleistet sein.

6. Zahlung

Das in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsziel ist verbindlich.

7. Zahlungsverzug

Ist der Mieter mit seiner Zahlung im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.

8. Rücktritt

Im Falle des Rücktritts durch den Mieter entstehen folgende Stornokosten: bis 90 Tage vor Aufbaubeginn 30 % der Auftragssumme
bis 40 Tage vor Aufbaubeginn 50 % der Auftragssumme bis 30 Tage vor Aufbaubeginn 75 % der Auftragssumme 
danach ist die volle Auftragssumme fällig. 

9. Ersatz

Sollte dem Vermieter durch nicht vorhersehbare Ereignisse die Erbringung seiner Leistung unmöglich sein, so verpflichtet sich dieser, eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

10. Gerichtsstand ist Siegburg.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Stillschweigen

Die Geschäftspartner bewahren Stillschweigen über die gesamten vereinbarten Leistungen und Konditionen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein oder der rechtlichen Wirksamkeit entbehren, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt die von den Geschäftspartnern als gewollt angenommene Regelung.


 
 
 
 
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